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Ratgeber · Versicherung

Umzugsversicherung: was in der Offerte stehen muss

Schäden lassen sich nie ganz ausschliessen. Entscheidend ist, ob Schutz, Selbstbehalt und Meldefristen vor dem Umzugstag klar sind.

«Ist versichert» reicht nicht. Fragen Sie nach Deckungssumme, Ausschlüssen (z. B. selbst verpackte Kartons), Selbstbehalt und dem Prozess bei sichtbaren vs. versteckten Schäden.

Standardschutz vs. Zusatz

Viele Partner arbeiten mit einer Transportversicherung pro Kubikmeter oder pauschal. Wertvolle Einzelstücke (Kunst, Instrumente, High-End-Elektronik) brauchen oft eine höhere Deckung – das gehört in die Offerte, nicht in ein Gespräch am Umzugsmorgen.

Fragenkatalog vor der Beauftragung

  • Welche Versicherung ist im Preis enthalten?
  • Gibt es Selbstbehalte oder Ausschlüsse?
  • Wie und bis wann werden Schäden gemeldet?
  • Sind Fotos / Protokolle nötig?
  • Was gilt bei selbst gepackten Kartons?

Praxis am Umzugstag

Dokumentieren Sie vorhandene Schäden an Treppenhaus und Möbeln vorher. Prüfen Sie bei der Ankunft Vollständigkeit und offensichtliche Mängel. Schriftlichkeit schützt beide Seiten.

Vergleich hilft auch hier

Unterschiedliche Offerten bedeuten oft unterschiedlichen Schutz. Legen Sie Leistungen und Bedingungen nebeneinander – statt dem ersten «wir sind versichert» zu vertrauen. Mehr zur Partnerwahl:Umzugsofferte prüfen.

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